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Antragstellerin/Vorhabenträgerin |
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
Amprion GmbH |
Bezirksregierung Köln |
- die Offenlage der Planunterlagen fand in den Städten Sankt Augustin und Siegburg in der Zeit vom 29.04.2019 bis 28.05.2019 einschließlich statt; damit endete die Einwendungsfrist am 28.06.2019
- aufgrund der Einwendungen und Stellungnahmen waren die Planunterlagen zu ergänzen
- die Offenlage der ergänzenden Unterlagen in den Kommunen wurde nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt und die Unterlagen standen in der Zeit vom 29.06.2020 bis einschließlich 28.07.2020 auf der Seite der Bezirksregierung Köln zur Einsichtnahme zur Verfügung
- auf die Durchführung eines Erörterungstermins wurde mit Einverständnis der zur Teilnahme Berechtigten verzichtet
- die Planfeststellungsbehörde hatte mit Datum vom 27.07.2021 den Planfeststellungsbeschluss erlassen
- den am Verfahren beteiligten Naturschutzverbänden wurde der Planfeststellungsbeschluss unmittelbar zugestellt
- die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Unterlagen in den Kommunen wurde nach § 3 Abs. 1 PlanSiG durch die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln in der Zeit vom 18.08.2021 bis einschließlich 31.08.2021 ersetzt
- als zusätzliches Informationsangebot hielten die Städte Sankt Augustin und Siegburg eine Papierfassung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Unterlagen zur Einsichtnahme bereit
- außerdem konnten nach § 20 UVPG der zu veröffentlichende Planfeststellungsbeschluss mit den planfestgestellten Unterlagen über das UVP-Portal des Landes NRW, das im Verbundportal der Länder erreichbar ist (https://uvp-verbund.de/), eingesehen werden
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