Regionalplanänderungsverfahren
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg (GEP Region Bonn/Rhein-Sieg) umfasst räumlich die kreisfreie Stadt Bonn sowie den Rhein-Sieg-Kreis.
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.) Nr.4 vom 06. Februar 2004, S.78 bekanntgemacht.
Gemäß §16 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LPlG) vom 11.02.2001 wird der GEP Region Bonn/Rhein-Sieg damit Ziel der Raumordnung und Landesplanung. Er ist von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, von den öffentlichen Planungsträgern sowie im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben von den bundesunmittelbaren und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.
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