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Weitere Informationen:
Merkblatt zum Erstattungsanspruch (.pdf 65 KByte)
Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche (passive) Schallschutzmaßnahmen (.pdf 60 KByte)
Lärmschutzbereich Flughafen Köln/Bonn - Karte Tim - online (Fluglärmzonen)
Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (.pdf 55 KByte)
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (.pdf 40 KByte)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugpkatz-Schallschutzmaßnahmen) (.pdf 42 KByte)
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (.pdf 36 KByte)
Besuchen Sie auch:
Fluglärm - Aufwendungen für baulichen Schallschutz
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Die Festlegung des Lärmschutzbereiches für die Flughafen Köln/Bonn GmbH erfolgt aufgrund § 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes zum Schutz gegen den Fluglärm (FluLärmG). Hiernach erfolgte die Festlegung des Lärmschutzbereiches durch Rechtsverordnung der Landesregierung. Mit Inkrafttreten der Verordnung am 15.12.2011 (Lärmschutzbereichsverordnung) gelten die neuen Fluglärmschutzzonen, die sich in zwei Tag- und eine Nachtschutzzone gliedern:
Tag-Schutzzone 1: L Aeq Tag = 65 dB (A)
Tag-Schutzzone 2: L Aeq Tag = 60 dB (A)
Nacht-Schutzzone: L Aeq Nacht = 55 dB (A) bzw. L Amax = 6 mal 57 dB (A)
Anspruchsberechtigt sind vom Grundsatz her Eigentümer von Gebäuden, die innerhalb der oben benannten Tag-Schutzzone 1 und/oder in der Nacht-Schutzzone liegen.
Bitte beachten Sie, dass ein sofortiger Anspruch auf Erstattungsleistungen nur dann bestehen kann, wenn der Dauerschallpegel Tag den Wert von 70 db (A) oder den Dauerschallpegel Nacht den Wert 60 db (A) übersteigt.
Ansonsten - also für die übrigen Grundstücke in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone - entsteht ein möglicher Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen erst mit Beginn des sechsten Jahres nach Festsetzung des Lärmschutzbereiches, am 15.12.2016.
In diesen Fall steht Ihrem Anspruch nicht entgegen, wenn Sie vor Entstehen des Erstattungsanspruchs, bauliche Schallschutzmaßnahmen selbst und auf eigene Kosten vorfinanzieren.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Anspruch auf Erstattungsleistungen durch die Flughafen Köln/Bonn GmbH im Rahmen seines freiwilligen Programms vorab erstattet zu bekommen.
Die weiteren Regelungen über die erforderlichen Bauschalldämmmaße für bauliche Schallschutzmaßnahmen sowie der Umfang möglicher Erstattungsleistungen sind in dem unten aufgeführten Informations-, Merkblatt der Bezirksregierung Köln zusammengefasst. Für eine mögliche Antragstellung verwenden Sie bitte das vorgesehene Antragsformular.
Eine parzellenscharfe Darstellung der Grundstücke ist über nebenstehenden Link unter "Weitere Informationen - Tim - online" - Aktuelles - Fluglärmzonen - nach Eingabe von Gemeinde, Straße und Hausnummer - möglich.
In Zweifelsfällen steht Ihnen unser Ansprechpartner zur Verfügung.
Letzte Änderung(en): 07.05.2012 13:56 Uhr | Erstellt am: 15.12.2011 08:29 Uhr