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Stellung der Bezirksregierung in der Landesverwaltung - Wir als staatliche Mittelbehörde
Nordrhein-Westfalen hat durch die Einrichtung von Bezirksregierungen eine regionale Zwischenebene der allgemeinen inneren Verwaltung gebildet, in der die staatlichen Verwaltungsaktivitäten koordiniert und gebündelt werden. Die fünf Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster nehmen auf der mittleren Verwaltungsebene des Landes daher eine herausgehobene Stellung ein.
Im einwohnerstärksten Flächenland Nordrhein-Westfalen vertritt die Bezirksregierung kraft Gesetzes die Landesregierung in ihrem Bezirk. Sie hat die Entwicklungen in allen Lebensbereichen zu beobachten und die zuständigen Ministerien darüber zu informieren. Die Bezirksregierungen dienen grundsätzlich allen Ministerien als nachgeordnete Verwaltungsinstanz und bündeln in mehreren Abteilungen alle staatlichen Aufgaben der Mittelebene, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Behörden übertragen sind.
Sowohl Ihre Entscheidungskompetenzen etwa in wichtigen Planungs-, Zulassungs- und Förderverfahren als auch ihre Funktion als Kommunalaufsichts-, Schulaufsichts- und Widerspruchsbehörde unterstreichen ihre besondere Bedeutung. Sie ist darüber hinaus Moderatorin und Repräsentantin ihrer Region. Nicht zuletzt üben die Bezirksregierungen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen nachgeordneten unteren Landesbehörden und Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung aus.
Die Regierungsbezirke sind unterschiedlich groß. Im Regierungsbezirk Detmold wohnen ca. 2,06 Mio Einwohner. Im Regierungsbezirk Düsseldorf dagegen etwa 5,26 Mio. Einwohner. Auch die Fläche der Regierungsbezirke variiert. Der einwohnerstärkste Bezirk Düsseldorf ist mit 5.290,4 km² zugleich der flächenmäßig kleinste. Arnsberg dagegen ist mit 7.999,7 km² der größte Regierungsbezirk in Nordrhein-Westfalen.
Letzte Änderung(en): 04.09.2008 15:38 Uhr | Erstellt am: 17.09.2007 09:54 Uhr